Presseerklärung: Honorarprofessur für Direktor Dr. Roller

Datum: 29.01.2024

Kurzbeschreibung: Direktor des Sozialgerichts Konstanz Dr. Roller zum Honorarprofessor ernannt

Direktor des Sozialgerichts Konstanz Dr. Roller zum Honorarprofessor ernannt

Der Direktor des Sozialgerichts Konstanz Dr. Roller wurde vor wenigen Tagen durch die Präsidentin der HTWG Konstanz Professor Dr. Rein im Rahmen einer akademischen Feierstunde zum Honorarprofessor ernannt. Mit einer Honorarprofessur können nach der Satzung der HTWG Personen aus der beruflichen Praxis geehrt werden, die der Hochschule Konstanz in Lehre und/oder Forschung in besonderer Weise verbunden sind. Professor Dr. Rein hob in ihrer Begrüßung hervor, dass es sich hierbei um die höchste Ehrung handelt, die eine Hochschule vergeben darf und dass der Status des Honorarprofessors nur sehr selten verliehen wird.

Direktor Professor Dr. Roller ist seit 1994 als Richter tätig mit Stationen am Verwaltungsgericht Sigmaringen, Sozialgericht Konstanz, Sozialgericht Freiburg und Landessozialgericht Baden-Württemberg. Von 2000 bis 2003 war er als Referent an das Bundesjustizministerium in Berlin abgeordnet und hat im Jahr 2007 mit einem Thema zur Pflegeversicherung promoviert. Seit April 2019 ist er Direktor des Sozialgerichts Konstanz. Direktor Professor Dr. Roller ist Vorsitzender des Bundes Deutscher Sozialrichter. Er lehrt an der Universität Konstanz und hat umfangreich veröffentlicht. 

Seit 25 Jahren ist Professor Dr. Roller Lehrbeauftragter an der HTWG Konstanz in der Fakultät Maschinenbau. Der Dekan der Fakultät Professor Dr. Lege würdigte in der Feierstunde die Bedeutung der Lehrtätigkeit von Professor Dr. Roller für die HTWG Konstanz. Er habe über 700 Ingenieurinnen und Ingenieure in den Grundlagen des Vertragsrechts geschult. Professor Dr. Roller bedankte sich für die Ehrung mit einer kurzweiligen Antrittsvorlesung zu der Frage, bei welchen Aktivitäten Studierende der HTWG gesetzlich unfallversichert sind.

Professor Dr. Steffen Roller (li.), Professor Dr. Sabine Rein (Foto: Annabell Heitz, HTWG)

Das Sozialgericht Konstanz entscheidet über Angelegenheiten der Sozialversicherung, des Bürgergeldes, der Sozialhilfe, des sozialen Entschädigungsrechts, des Schwerbehindertenrechts und weiterer Rechtsgebiete. Die örtliche Zuständigkeit des Sozialgerichts Konstanz erstreckt sich über die Landkreise Konstanz, Ravensburg, Sigmaringen und Bodenseekreis.

Bei Rückfragen: Pressereferentin Richterin am Sozialgericht (sV) Meike Ebert; Tel.: 07531/207-115; Verwaltungsleiterin Gabriele Volk, Tel.: 07531/207-126

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